Mini-Kita

Die Mini-Kita ist eine regulär nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderte Kindertageseinrichtung mit einer Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Der Unterschied zu einer klassischen Kindertageseinrichtung ist, dass in der Mini-Kita maximal zwölf Kinder gleichzeitig betreut werden.

Außerdem kann in einer Mini-Kita auch eine Kindertagespflegeperson mit einer Zusatzqualifikation als Ergänzungskraft-Mini-Kita eingesetzt und in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden.

Kindertagespflegepersonen erhalten so die Möglichkeit einer gezielten Weiterqualifizierung und einer weiteren beruflichen Perspektive in Festanstellung. Darauf aufbauend ist mittelfristig eine weiterführende Qualifizierung für den Einsatz als reguläre Ergänzungskraft und als Fachkraft auch außerhalb von Mini-Kitas geplant.

Im Kindergartenjahr 2020/2021 wird eine modellhafte Einführung von Mini-Kitas ermöglicht. Das Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) unterstützt die Modellphase im Rahmen der Qualifizierung und wissenschaftlicher Begleitung.

Alle wichtigen Informationen zur Mini-Kita und zur Modellphase finden Sie unter https://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/mini-kita.php#Sec3

Die Qualifizierung in der Modellphase 2020/2021

Während der Modellphase im Kindergartenjahr 2020/2021 bietet das Staatsinstitut für Frühpädagogik (IFP) die notwendige 100-stündige Qualifizierung für Tagespflegepersonen, die in einer Mini-Kita arbeiten, an.

In dieser Qualifizierung erwerben Sie berufsbegleitend vertieftes pädagogisches sowie entwicklungspsychologisches Hintergrundwissen und Kompetenzen, die für Ihre Tätigkeit als Ergänzungskraft-Mini-Kita wichtig sind.

Die Qualifizierung in der Modellphase wird vom Team des  Staatsinstituts für Frühpädagogik (IFP) durchgeführt und wissenschaftlich begleitet. Neben Online-Workshops mit Trainerinnen erarbeiten Sie sich unterstützt durch digitale Medien und einer Lernplattform selbstständig in einer kleinen Lerngruppe Lerninhalte und nehmen an Präsenzveranstaltungen teil. Die Weiterbildung ist so konzipiert, dass immer ein hoher Praxis- und Anwendungsbezug gewährleistet und auch gefordert ist.

Sie bilden mit zwei anderen Teilnehmer*innen eine kleine Lerngruppe – in der Sie als feste Lerngemeinschaft über die ganze Schulung hinweg die Inhalte und den Transfer miteinander diskutieren, miteinander lernen, sich Feedback geben und sich bei schwierigen Situation unterstützen können.


Die Qualifizierung wird vom Team des IFP durchgeführt:

Die Inhalte und Methoden der Qualifizierung

In dieser Weiterbildung erwerben Sie Hintergrundwissen, finden Lösungen für Herausforderungen in Ihrer Tätigkeit und erweitern Ihre Kompetenzen als feinfühlige Lernbegleiter*innen der Kinder.

Die Inhalte der Qualifizierung sind:

  • Ihre Aufgaben und Ihre Rolle als Ergänzungskraft-Mini-Kita
  • Die eigene Rolle vor dem Hintergrund des Bildungs- und Erziehungsplans und der gesetzlichen Grundlagen
  • Entwicklungspsychologische Grundlagen kennen und in der Praxis einsetzen können
  • An den Bedürfnissen der Kinder orientiert handeln
  • Partizipation und Kinderrechte in der praktischen Arbeit berücksichtigen
  • Interaktionsqualität in der Arbeit mit Kindern erhöhen
  • Bildungsbereiche kennen lernen und Bildungsprozesse sinnvoll und ko-konstruktiv gestalten können (auch in der Betreuung von Grundschulkindern)
  • Schlüsselprozesse in der Kita (z.B. Beobachtung/Dokumentation, Bildungspartnerschaft mit Eltern) kennen lernen

Neben klassischen Fortbildungsmethoden kommen Methoden wie Videofeedback oder kollegiale Fallberatung zum Einsatz. Sie als Teilnehmer*in gestalten die Weiterbildung aktiv mit, indem Sie viel aus Ihrer Praxis einbringen. Zum Abschluss dieser Weiterbildung stellen Sie ein eigenes Praxisprojekt vor und absolvieren eine Prüfung.

Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Weiterbildung wird mit einem Zertifikat bescheinigt. Dazu ist es notwendig, sich aktiv an allen Fortbildungseinheiten und auch Videofeedback zu beteiligen, sich intensiv in der Kleingruppe und auch selbstständig mit den Lerninhalten und Aufgabenstellungen zu beschäftigen und den eigenen Lernfortschritt in einem Lerntagebuch zu dokumentieren.

Teilnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Qualifizierungsmaßnahme sind:

  • eine  erfolgreich absolvierte Weiterbildung für die Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII
  • die erfolgreich absolvierte 40h-Qualifizierung als Assistenzkraft (Link Modul Tagespflege) bzw. – in Ausnahmefällen – mindestens Modul 1 bis 3 der Qualifizierung
  • ausreichende zeitliche Ressourcen für die Teilnahme an den Qualifizierungsveranstaltungen (online und in Präsenz) sowie genügend Vor- und Nachbereitungszeit
  • technische Ausstattung, um an den Online-Einheiten aktiv teilnehmen zu können: Stabile Internetverbindung (mindestens 25MBit/s.), PC oder Laptop oder Tablet mit Kamera und Mikrofon (integriert oder zusätzlich extern), ev. zusätzlich Headset oder Kopfhörer
  • hohe Lernmotivation und Bereitschaft, sich aktiv in die Qualifizierung einzubringen und an der wissenschaftlichen Begleitung teilzunehmen.

In der Modellphase werden keine Teilnahmegebühren für die Qualifizierung erhoben. Die Teilnehmer*innen bringen sich im Gegenzug aktiv in die Fortbildung ein und nehmen an der wissenschaftlichen Begleitung teil.

Für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen fallen ggf. Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten an, die nicht vom IFP übernommen werden.

Termine und Anmeldung

Derzeit läuft der Modellkurs.

Neue Kurstermine finden Sie hier bei den jeweiligen Dozent*innen.

Bitte schreiben Sie bei Interesse an der Weiterbildung die Dozent*innen direkt an.

Die Mini-Kita in der Verstetigung

Ab Herbst 2021 wird das Projekt Mini-Kita verstetigt. Die weitere Qualifizierung von Tagespflegepersonen wird dann von speziell ausgebildeten Multiplikatorinnen übernommen, geplante Kurse werden auf dieser Website aufgelistet werden.  Ebenfalls werden wir hier praxisrelevante Informationen für angehende Mini-Kitas aufführen, die fortlaufend aktualisiert werden.